Vollnarkose – ITN (Intubationsnarkose)

Normalerweise muss in der Zahnarztpraxis niemand mehr vor Schmerzen die Zähne zusammenbeißen. Aber es gibt Situationen, wo es zu der zahnärztlichen Behandlung unter Vollnarkose keine Alternative gibt. Durch Einsatz moderner Anästhesiemethoden ist heute die Vollnarkose als routiniertes Verfahren anzusehen
Eine Behandlung unter Narkose empfiehlt sich bei:
  1. umfangreichen, chirurgischen Eingriffen
  2. hypermotorischen Kindern oder Kindern, die eine normale Behandlung aus Furcht verweigern
  3. Patienten mit spastischen oder psychischen Störungen (geistige Beeinträchtigung).
  4. Anästhesieversager. Das sind Menschen bei denen eine zahnärztliche Betäubung nicht ausreichend wirkt.
  5. Überempfindlichkeits- oder allergische Reaktionen auf den Wirkstoffen die in der zahnärztlichen Anästhesie enthalten sind.
  6. Patienten mit einen abnormem Würgreiz, die keine Fremdkörper oder Instrumente im Mund tolerieren.

2024© Dr. Claudia Seifert